EU: Verpflichtende Fahrradabstellplätze in Immobilien
Ende 2023 hat die Europäische Union die Überarbeitung ihrer Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (PEB) abgeschlossen. Seitdem ist es Vorschrift, in Gebäuden Fahrradabstellplätze (2 Plätze pro Wohnung bzw. 10 % der Nutzungsfläche bei Nicht-Wohngebäuden) sowie Ladestationen für Elektrofahrzeuge vorzusehen. Das ist für die europäischen Fahrradverbände der langersehnte Durchbruch und kommt ihren langjährigen Forderungen nach.…
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