Die „geteilte Mobilität“ funktioniert folgendermaßen: Ein Autofahrer hat noch Platz in seinem Wagen und nimmt daher eine oder mehrere Mitfahrer mit, sei es für die ganze Strecke oder nur für ein kürzeres Stück.
Fahrgemeinschaften funktionieren nach dem einfachen Prinzip der gemeinsamen Nutzung. Ein Autofahrer hat Platz in seinem Auto und nimmt andere für die ganze Strecke oder einen Teil davon mit. Das funktioniert regelmäßig, wie beispielsweise auf dem Weg zur Arbeit oder unregelmäßig, wie zum Beispiel zum Einkaufen.
Für gelungenes Mitfahren
Nehmen Sie im Vorfeld mit dem Anbieter oder Suchenden Kontakt auf.
Entscheiden Sie, ob sie zusammen fahren möchten. Erwähnen Sie in der Fahrtbeschreibung, wenn Sie nur mit Frauen / oder Männern fahren möchten.
Vereinbaren sie die Kostenbeteiligung
Vereinbaren Sie einen Treffpunkt und eine Uhrzeit und halten Sie diese ein.
Benachrichtigen Sie Ihren Mit/Fahrer rechtzeitig, wenn sie durch höhere Gewalt, Krankheit,…verhindert sind.
Als Fahrer sollten sie ein verantwortungsbewusster Verkehrsteilnehmer sein und ein gut gewartetes Auto fahren.
Als Mitfahrer sollten Sie den Wunsch des Fahrers betreffend Radio und Nicht-Rauchen beachten.
Fühlen Sie sich nicht verpflichtet, die ganze Fahrt über zu reden.
Bei regelmäßigen Fahrtgemeinschaften, werden Sie sich einig darüber, wer in welchem Rhythmus fährt.
Für den Transport selbst ist eine Entschädigung vorgesehen; sie wird am besten vorab zwischen Fahrer und Mitfahrer abgesprochen. In der Regel liegt sie bei 0,08 € pro Kilometer, wenn der Fahrer keinen Umweg fahren muss. Der Betrag, den der Fahrer erhält, muss nicht versteuert werden, da es sich lediglich um eine Beteiligung an den Fahrtkosten handelt.
Muss der Fahrer zusätzliche Kilometer zurücklegen, um den Mitfahrer abzuholen bzw. abzusetzen, so werden meist 0,21 € pro Kilometer empfohlen. Diese können dann vom Arbeitgeber als Dienstfahrt zurückerstattet werden. Fahren die Fahrer reihum, müssen selbstverständlich keine Fahrtkosten entrichtet werden.
Achtung: Kein Gewinn !
Wir weisen darauf hin, dass es sich beim km-Geld um eine reine Aufwandsentschädigung handeln muss und mit den Fahrten keine Gewinn erzielt werden darf. Im Umkehrschluss bedeutet dass, dass die Fahrtkostenbeteiligung aller Fahrgäste insgesamt 0,3573 € pro km nicht überschreiten darf.
Wird ein Gewinn erzielt, würde die Fahrt als gewerblicher Transport eingestuft, was praktische Konsequenzen in Sachen Versicherung, Fahrtüchtigkeitsbescheinigung, Steuer,… hätte.
Da es sich lediglich um eine Kostenbeteiligung handelt, sind Fahrgemeinschaften nicht von der seit März 2017 geltenden Gesetzgebung für Sharing Economy betroffen. Die Einnahmen müssen also nicht in der Steuererklärung angegeben werden, wenn sie 0,3573 EUR/km (indexierte Beträge, Juli 2018) nicht überschreiten.
Mitfahrer sind im Auto über die Haftpflichtversicherung mitversichert. Der Abschluss einer Haftpfilchtversicherung für PKW ist in Belgien verpfichtend.
Steuern
Wenn Sie bei der Steuererklärung die tatsächlichen beruflichen Unkosten detailliert angeben, dürfen Sie als Fahrer weiterhin Ihre Fahrtkosten in Höhe von 0,15 EUR pro km für ihre Fahrten zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz absetzen. Die von Ihren Mitfahrern geleisteten Entschädigungen brauchen nicht angegeben zu werden.
Als Mitfahrer dürfen Sie die Kosten für die beruflichen Fahrten zwischen Wohnsitz und Arbeit ebenfalls absetzen, die Kilometerzahl darf jedoch100 km pro Strecke (Hinfahrt oder Rückfahrt) nicht überschreiten.
Achtung! Die vorliegenden Erläuterungen zu steuerrechtlichen Fragen betreffen nur die belgische Gesetzgebung! Im Falle ausländischer Besteuerung sind abweichende Regeln anwendbar.
Welche Möglichkeiten gibt es?
Aus steuerlicher Sicht haben Sie verschiedene Möglichkeiten: Sie geben entweder den Betrag Ihrer tatsächlichen beruflichen Aufwendungen an; oder aber die hierfür vorgesehene Pauschale.
Beide Formeln sind machbar, sowohl für den Fahrer, wie für den Mitfahrer.
Falls Sie die realen Berufskosten angeben (Linie 1258 und/oder 2258 über der Einkommenserklärung) finden Sie hier einige allgemeinen Voraussetzungen, die im Falle von gemeinsamen Fahrten Anwendung finden:
Berufliche Aufwendungen
Für die Wagennutzung können steuerlich zwei Arten von Berufsunkosten angegeben werden
Einerseits die Fahrtkosten zwischen Wohnort und festem Arbeitsort: diese können mit 0.15 €/Km angegeben werden (dieser Pauschalbetrag pro Kilometer beinhaltet alle Anschaffungs-, Reparatur-, und Gebrauchskosten des Fahrzeuges. Die Zinskosten eines Kredites oder gegebenenfalls Handykosten können komplett angegeben werden, dann jedoch nur anteilmäßig im Verhältnis der Kilometer zum Arbeitsplatz gegenüber den insgesamt gefahrenen Kilometern).
Andererseits die übrigen beruflichen Fahrtkosten (z.B. wegen einer Fahrt zwischen Arbeitsplatz und Kunden). Diese können zu 75% abgesetzt werden, (ab 2010 auch 75 % für Spritkosten).
Steuerliche Vergünstigungen
Drei Bedingungen für Fahrten an 0.15 €/Km :
Das benutzte Fahrzeug muss ein Personenwagen, ein Wagen für gemischte Nutzung oder ein Kleinbus sein.
Der Wagen muss Ihnen, Ihrem Ehepartner oder Ihrem Arbeitgeber gehören, oder auf Ihren Namen zugelassen oder in einem langfristigen Leasingvertrag sein.
Die Fahrt darf nur zwischen Wohnsitz und festem Arbeitsort stattfinden.
Es ist jedoch so, dass die mitfahrenden Passagiere ebenfalls von dieser steuerlichen Absetzbarkeit von 0.15 pro Km profitieren können, begrenzt auf maximal 100 km pro Fahrt (man kann also bis 200 km pro Tag angeben).
Kostenrückerstattung die Sie angeben müssen
Falls Ihr Arbeitgeber Ihnen die Fahrkosten zur Arbeit teilweise oder vollständig zurückerstattet, müssen Sie diese Beträge in Ihrer Steuererklärung angeben. Im Falle der pauschalen Berufsunkostenberechnung sind davon 350 steuerbefreit. Wenn sie die tatsächlichen Berufsunkosten angeben, müssen Sie die Rückvergütungen des Arbeitgebers ebenfalls erwähnen und Sie können Ihre Fahrtunkosten zur Arbeit in Höhe von 0.15 absetzen. Ob Sie nun jemanden mitnehmen, ändert daran nichts.
Der Betrag, den Sie von Ihrem Mitfahrer als Beteiligung an den Fahrtunkosten erhalten, ist im Prinzip steuerfrei. Dies gilt, jedoch nur, wenn es sich um relativ niedrige Beträge handelt, (im Sinne der Verwaltung eines guten Familienvaters, aber nicht, wenn ein Verdienst entsteht).
Fahrpreise auf jeden Fall vor Beginn der Fahrt festlegen
Damit es nicht zu Missverständnissen oder bösen Überraschungen kommt, ist es sinnvoll, sich schon bei der ersten Kontaktaufnahme darüber zu einigen (telefonisch, per E-Mail), wie hoch die Kostenbeteiligung ausfallen soll.
Mit freundlicher Unterstützung von
Mit Unterstützung der Gemeinden
Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums: Hier investiert Europa in ländliche Gebiete.