Darf ein Fahrradlicht blinken?
- Nein
- Ja, aber nur hinten
- Ja, das ist sowohl vorn als auch hinten erlaubt
Richtige Antwort: 3
Erläuterung:
Radfahrer müssen von Einbruch der Dunkelheit bis Tagesanbruch sowie unter allen Umständen, durch die eine Sichtweite von etwa 200 Metern nicht mehr gewährleistet ist, mit einem Dauerlicht oder Blinklicht vorn und hinten ausgestattet sein. Das Licht darf nicht blenden und muss vorne weiß oder gelb sein, hinten rot. Das Rücklicht muss nachts bei klarem Wetter aus einer Entfernung von mindestens 100 Metern zu sehen sein.
Quelle: © Vlaamse Stichting Verkeerskunde


