Aus für „Cash for cars“
Am 23. Januar hob das Verfassungsgericht das Gesetz vom 30. März 2018 zur „Einführung eines Mobilitätsgeldes“ – besser bekannt als „Cash for cars“ – auf. Auf Grundlage dieses Gesetzes konnte man einen Dienstwagen gegen einen Geldbetrag umtauschen, der von Steuern und Sozialbeiträgen befreit war. Der Verfassungshof urteilte, dass „bestimmte Aspekte der konkreten Umsetzung des Gesetzes…