Eine Frage der Breite!
Die maximal zulässige Breite eines Fahrrads beträgt 75 Zentimeter. Als Fahrräder gelten ebenfalls Drei- und Vierräder mit einer Breite von weniger als einem Meter, z. B. dreirädrige Lastenfahrräder (sog. „Scooter“). Daher gelten für deren Benutzer die Regeln, die für Fahrradfahrer gelten und sie dürfen z. B. auf einer freigegebenen Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung fahren oder…
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