Die maximal zulässige Breite eines Fahrrads beträgt 75 Zentimeter.
Als Fahrräder gelten ebenfalls Drei- und Vierräder mit einer Breite von weniger als einem Meter, z. B. dreirädrige Lastenfahrräder (sog. „Scooter“). Daher gelten für deren Benutzer die Regeln, die für Fahrradfahrer gelten und sie dürfen z. B. auf einer freigegebenen Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung fahren oder auf dem RAVeL fahren.
Aber was ist mit Anhängern? Ein von einem Fahrrad gezogener Anhänger darf normalerweise nicht breiter als 1 Meter sein. Wenn er jedoch, seit dem 31. Juli 2020, im Rahmen eines Pilotprojekts für den Transport von Gütern eingesetzt wird, darf er bis zu 1,20 m breit sein.
WaCyNews – September 2020 – Nr. 21