Wie kann man sich auf die ab 2026 verpflichtende Elektrifizierung seiner Firmenwagenflotte vorbereiten?
Zu diesem aktuellen Thema organisierten AVED, Fahr mit und die Cellule Mobilité des Wallonischen Unternehmerverbandes (UWE) als zweite Informationsveranstaltung im Bereich Mobilität für Unternehmen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft am 31. Mai 2022 ein Webinar.
Es ist eine Revolution in der Automobilbranche, aber auch für belgische Unternehmen: Ab 2026 müssen alle Firmenwagen CO2-neutral sein, also elektrisch, um noch von der Steuerabzugsfähigkeit profitieren zu können. Höchste Zeit also für unsere Unternehmen, sich darauf vorzubereiten.
Wie kann man diesen Übergang am besten gestalten und organisieren? Was sagt die Gesetzgebung? Gibt es eine Übergangsphase? Wie wählt man die Motorisierung der zukünftigen Firmenfahrzeuge aus? Wird Elektroantrieb für alle Fahrzeuge des Unternehmens geeignet sein? Wie sieht es mit dem Aufladen aus? Wird es in Belgien und insbesondere in der DG genügend Ladestationen geben? Gibt es Hilfen für Unternehmen, um diese Ladestationen zu installieren? All dies sind Fragen, die die verschiedenen Redner des Webinars zu beantworten versuchten.
Die steuerlichen Aspekte
Um die Anpassung des belgischen Fuhrparks an diese Herausforderungen zu beschleunigen, hat die Politik beschlossen, die Besteuerung von Firmenwagen zu reformieren und die steuerliche Absetzbarkeit von Autos mit CO2-Emissionen in drei Phasen zu ändern. Das Gesetz zur Einführung dieser neuen Regeln wurde am 3. Dezember 2021 im Staatsblatt veröffentlicht. Béatrice Schobbens, Beraterin der Cellule Mobilité der UWE, erklärte diese neue Steuerregelung und ging dabei auch auf die Steueranreize ein, die Unternehmen dazu ermutigen sollen, Ladestationen zu installieren, die für die Elektrifizierung der Fahrzeugflotten unerlässlich sind.
Hier gelangen Sie zur Präsentation: Download1 UWE
Wie auf den Umstieg auf Elektroantrieb vorbereiten?
Nach Meinung von Yves Toussaint von Courant Alternatif Engineering, einem unabhängigen Experten für alternative Antriebe, haben Unternehmen sechs Hebel, um den CO2-Fußabdruck ihrer Firmenwagenflotte zu reduzieren, und einer dieser Hebel ist die Wahl eines Elektroantriebs (vorausgesetzt, dies entspricht den Bedürfnissen der betroffenen Mitarbeiter). In diesem Zusammenhang und damit sich die Unternehmen auf den Umstieg auf Elektrofahrzeuge vorbereiten können, gilt es seiner Ansicht nach, 10 Punkte zu beachten: nicht bis morgen warten, um sich in das Abenteuer zu stürzen, auf externe Ressourcen zurückgreifen, die Bedürfnisse und Vorbehalte der Nutzer im Detail kennen, die tatsächlichen Gesamtbetriebskosten berechnen, die Fahrzeugpolitik überarbeiten, einen Ladeplan erstellen usw. Er nutzt auch die Gelegenheit, um die Dinge richtigzustellen, indem er die Wahrheit von den Unwahrheiten einiger Behauptungen über Hybrid- und Elektrofahrzeuge trennt: Wie sieht es mit den tatsächlichen CO2-Emissionen aus, wenn man ihren Lebenszyklus berücksichtigt, und wie hoch sind die tatsächlichen Kosten für diese Art von Leasing? Yves Toussaint ist der Meinung, dass sich der Kauf eines Elektrofahrzeugs für ein Unternehmen unter Berücksichtigung aller Parameter finanziell lohnen kann. Er untermauert seine Aussagen mit einem Fallbeispiel zur Elektrifizierung einer Flotte. Was sind seiner Meinung nach die Schlüssel zum Erfolg? Eine gut etablierte Car Policy, Informations- und Sensibilisierungsveranstaltungen sowie Eco-Driving-Kurse für zukünftige Besitzer von emissionsfreien Fahrzeugen.
Hier gelangen Sie zur Präsentation: Download2 Courant Alternatif
Ladestationen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft: eine Bestandsaufnahme
Die Wallonische Region geht davon aus, dass 80 % der Ladevorgänge privat (Wohnort, Arbeitsplatz) erfolgen werden und die Öffentliche Hand „lediglich“ für dir restlichen 20 % Ladekapazität im öffentlichen Raum zur Verfügung stellen muss. Das würde, heruntergebrochen, 38 Ladepunkten in der DG entsprechen.
Die DG hat im Februar 2022 eine Arbeitsgruppe unter Einbeziehung der neun Gemeinden des Gebiets eingesetzt, um dieses Ziel zu erreichen. Eine Umfrage bei den Gemeinden ergab, dass die bereits identifizierten Ladestationen auf ihrem Gebiet bisher fast ausschließlich „privat“ sind (Unternehmen, Hotels, Campingplätze, …). Bei der Standortwahl sollen Kriterien wie Bevölkerungsdichte, aber auch kulturelle, touristische, sportliche, freizeitbezogene oder einfach mit dem täglichen Verkehr verbundene Ziele berücksichtigt werden. Sobald die aus Sicht der Gemeinden geeigneten Standorte festgelegt sind, muss ORES die Machbarkeit und die Kosten für jeden Standort prüfen. Dann erst kann die genaue Anzahl noch zu installierender Ladesäulen festgelegt werden.
Wunsch der DG-Gemeinden ist die Schaffung von Schnellladestationen (43/50 kW) in Gewerbegebieten, in der Nähe von Bahnhöfen und an Ein-/Ausfahrten von Autobahnen sowie von halbschnellen Ladestationen (22 kW), d. h. eine vollständige Aufladung innerhalb weniger Stunden, auf Parkplätzen und an anderen öffentlichen Orten.
Wie sieht der Zeitplan aus? In einem ersten Schritt werden die ermittelten Standorte nach Priorität geordnet. Dann wird ein Katalog mit Empfehlungen erstellt und die Arbeitsgruppe muss sich zur Mindestzahl der zu installierenden Ladestationen und ihrer Verteilung über das Land positionieren. Die Realisierung ist für 2023-2024 geplant. Affaire à suivre …