Innerhalb geschlossener Ortschaften kommt es zu erheblichen Verkehrsbehinderungen. Müssen Sie hier eine Rettungsgasse bilden?
- Ja
- Nein
- Ja, aber nur, wenn sich ein vorrangiges Fahrzeug nähert.
Richtige Antwort: 1
Erläuterung:
Im Fall eines Staus müssen Sie eine Rettungsgasse bilden, um vorrangigen Fahrzeugen die Durchfahrt zu ermöglichen – selbst dann, wenn sich keines nähert: Fahren Sie nach links, wenn Sie sich auf der linken Spur befinden, und nach rechts, wenn Sie sich auf einer anderen Spur befinden. Dies ist auf allen Straßen mit mindestens 2 Fahrspuren in Fahrtrichtung innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften vorgeschrieben.
Quelle: Vlaamse Stichting Verkeerskunde