Sie haben in einer Schulstraße geparkt – dürfen Sie Ihren Parkplatz während der Zeiten, in denen die Schulstraße gilt, verlassen?
- Ja
- Nein
Richtige Antwort: 1
Erläuterung:
Eine Schulstraße soll dazu beitragen, dass Kinder und Eltern die Schule zu Fuß oder mit dem Fahrrad sicher erreichen können. Daher wird die Straße zu Beginn und am Ende der Schulzeit für je eine halbe Stunde für die Einfahrt des motorisierten Verkehrs gesperrt. Zu diesen Zeiten, also vorübergehend, ist die Einfahrt motorisierten Verkehrs auf dieser Straße somit nicht erlaubt. Wenn Sie jedoch bereits – außerhalb dieser Zeiten – in der Schulstraße geparkt haben, dann dürfen Sie die Schulstraße auch wieder verlassen – auch während dieser Zeit. Allerdings sind Sie in diesem Fall verpflichtet, im Schritttempo zu fahren, den Fußgängern und Radfahrern den Weg frei zu lassen und ihnen gegebenenfalls Vorfahrt zu gewähren.
Quelle: © Vlaamse Stichting Verkeerskunde