Dürfen Fußgänger auf einem Radschnellweg gehen?
- Ja
- Nein
Richtige Antwort: 1
Erläuterung:
Für Radschnellwege gibt es keine besonderen Vorschriften. Sie können als Radweg, als Fahrradzone, als Straße für den langsamen Verkehr (Fußgänger, Radfahrer, Reiter und eventuell landwirtschaftliche Fahrzeuge) oder als Treidelpfad ausgewiesen sein. Ist keine Bezeichnung vorhanden, handelt es sich um eine gewöhnliche Straße oder einfach einen Weg. In allen Fällen ist der Fußgängerverkehr dort erlaubt.
Quelle: © Vlaamse Stichting Verkeerskunde