Das Rücklicht eines Fahrrads muss nach dem Gesetz sichtbar sein aus …
- … 50 m Entfernung.
- … 75 m Entfernung.
- … 100 m Entfernung.
Richtige Antwort: 3.
Erläuterung:
Zwar schreibt der Gesetzgeber keine Qualitätsnormen für Fahrradbeleuchtung vor, für die eigene Sicherheit ist es dennoch wichtig, im Straßenverkehr aus der Ferne gut sichtbar zu sein – vor allem nach Einbruch der Dunkelheit. Ein paar Euro mehr für hochwertige Fahrradleuchten sind tatsächlich keine Luxusinvestition. Von Zeit zu Zeit sollte auch daran gedacht werden, die Fahrradbeleuchtung von Schmutz zu befreien, damit das Licht heller strahlen kann.
Quelle: © Vlaamse Stichting Verkeerskunde