Vor fünf Jahren wurde die Regel zur „Rettungsgasse“ in die belgische Straßenverkehrsordnung aufgenommen. Durch dieses Prinzip soll der Verkehr auch bei Stau für die Rettungsdienste durchlässig bleiben, damit diese durch ein möglichst schnelles Eingreifen Leben retten können.
Dieses Prinzip funktioniert allerdings nur, wenn sich alle Verkehrsteilnehmer an der Bildung der Rettungsgasse beteiligen – leider wissen viele Autofahrer in der Wallonie nicht, was sie in dem Fall zu tun haben. Informieren Sie sich, wenn auch Sie betroffen sind.
Quelle: AWSR-News – Oktober 2025


