Lehrpersonen der Französischen Gemeinschaft hatten bisher Anrecht auf eine Fahrradzulage in Höhe von 0,15 €/km ‒ das war der geltende Betrag seit … 2003 – seit 20 Jahren also ohne Indexanpassungen. Diese Ungerechtigkeit dürfte nun glücklicherweise korrigiert werden. Allerdings verhält es sich leider nicht nur bei den Lehrern so, sondern ebenfalls in vielen Institutionen und Unternehmen: Jeden Monat müssen Formulare ausgefüllt werden, ein Minimum von Tagen, an denen das Fahrrad genutzt worden ist, sind zu belegen (ausgenommen Teilzeit- und Telearbeitnehmer), die Höhe der Zulage muss unterhalb des gesetzlich festgelegten Freibetrags (0,27 €/km) gehalten werden, …
Außerdem und im Gegensatz zu den öffentlichen Verkehrsmitteln, bei deren Nutzung ein erheblicher Beitrag des Arbeitgebers vorgeschrieben ist, bleibt die Fahrradzulage außerhalb des Privatsektors freiwillig: Nicht jeder in Belgien profitiert also davon.
Ebenfalls erstaunlich ist, dass in Verbindung mit Dienstwagen und Abonnements für öffentliche Verkehrsmittel keine Kontrolle über die Nutzung dieser Verkehrsmittel durch den Arbeitnehmer erfolgt, während Personen, die sich dafür entscheiden, mit dem Fahrrad zur Arbeit zu fahren, möglicherweise verpflichtet werden, alle ihre Fahrten zu belegen.
Was die Fahrradzulage angeht, werden also nicht alle Arbeitnehmer gleichbehandelt. Woran liegt das? ‒ Ganz einfach an der Tatsache, dass die Kilometerzulage für Fahrräder noch immer nicht verpflichtend ist. Durch das Gesetz festgelegt ist lediglich ein steuer- und sozialabgabenfreier Höchstbetrag für diese Zulage, mehr nicht! Weitere Bedingungen bleiben somit der Abstimmung der Sozialpartner in den Unternehmen/Institutionen, und das branchenabhängig, überlassen.
GRACQ ist der Meinung, dass die gesetzlichen Bestimmungen der Kilometerzulage für Fahrräder dahingehend verändert werden müssen, dass die Zulage verpflichtend, die Höhe des Betrages freigestellt (0,27 €/km im Jahr 2023, 0,35 €/km ab 2024) ist und die Bedingungen für den Erhalt einheitlich sind.
Quelle: L. GOFFINET, GRACQ MAG 51