Ende 2023 hat die Europäische Union die Überarbeitung ihrer Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (PEB) abgeschlossen. Seitdem ist es Vorschrift, in Gebäuden Fahrradabstellplätze (2 Plätze pro Wohnung bzw. 10 % der Nutzungsfläche bei Nicht-Wohngebäuden) sowie Ladestationen für Elektrofahrzeuge vorzusehen. Das ist für die europäischen Fahrradverbände der langersehnte Durchbruch und kommt ihren langjährigen Forderungen nach.
In der Richtlinie aus dem Jahr 2010 waren Mobilitätsfragen noch völlig unberücksichtigt geblieben. Selbst in einer überarbeiteten Version aus dem Jahr 2018 wurde den Mitgliedstaaten lediglich nahegelegt, für ihre lokalen Behörden „Empfehlungen“ zum Thema “Fahrradparkplätze in Gebäuden” zu erarbeiten – woraufhin allerdings nur wenige Mitgliedstaaten, wie Frankreich, entsprechende Maßnahmen vorschrieben. 15 Staaten begnügten sich dagegen damit, sich nur mit der Frage zur Mindestanzahl von Pkw-Stellplätzen zu befassen.
Die Version 2023 der PEB-Richtlinie war somit eine großartige Gelegenheit, die Angelegenheit endlich voranzubringen. In diesem Sinne hatte der belgische Fahrradfahrerverband GRACQ die EU-weite öffentliche Umfrage im Juni 2021 für die Forderung genutzt, eine Mindestanzahl von Fahrradabstellplätzen pro Gebäude für die gesamte Union in die Richtlinie aufzunehmen und war der Ansicht, dass die Mitgliedstaaten noch weiter gehen und beispielsweise einen Fahrradstellplatz pro Zimmer (im Falle eines Wohngebäudes) vorschreiben sollten.
Der endgültige Text wurde im April 2024 verabschiedet. Bis 2026 müssen die Mitgliedstaaten die Richtlinie in nationales Recht eingebracht haben. In der Zwischenzeit bleibt der Druck auf unsere Regierungen weiterhin notwendig, um sicherzustellen, dass ab sofort Fahrradabstellplätze in allen Gebäuden vorgeschrieben werden.
Nach GRACQmag52