Gut zu wissen: Den Motor während mehr als 10 Sekunden im Leerlauf laufen lassen, verbraucht mehr Sprit und erzeugt mehr Treibhausgase, als ihn auszumachen und neu zu starten.
Seit dem 1. März 2019 stellt es zudem in der Wallonie ein Umweltvergehen dar, den Motor – wenn nicht durch den Verkehr bedingt – im Leerlauf laufen zu lassen, welches mit einer Geldbuße von 130 € geahndet wird. Die Protokolle werden durch Feststellungsbeamte der Wallonischen Region oder der Gemeinden ausgestellt.
Sobald eine Fahrt beendet ist, das Fahrzeug gestoppt ist, ist der Motor also auszuschalten: Schluss mit der Unsitte, mit laufendem Motor vor der Schule auf die Kinder zu warten, sich im Winter mit laufender Heizung aufzuwärmen bzw. im Sommer bei laufender Klimaanlage abzukühlen!
Diese Regelung ist nicht neu. Tatsächlich bestimmt schon Artikel 8.6 der StVO, dass “die Fahrzeugführer darauf zu achten haben, dass sie den Motor lediglich im Falle der Notwendigkeit … laufen lassen”. Letzteres ist nicht präzisiert, wobei es aber zweifelsohne viele Situationen gibt, in denen der Motor vollkommen unnötig im Stand laufen gelassen wird!
Da diese Bestimmung allerdings nicht weiter ernst genommen wird, findet bereits seit einigen Jahren in Brüssel, in den Umfeldern der Schulen, eine Sensibilisierung der Eltern statt – mit Flyern zur Unterstützung.
Trotz der neuen gesetzlichen Vorschrift der Wallonie, die im Rahmen eines umfangreichen Projektes zum Kampf gegen Umweltverschmutzung verabschiedet wurde, wird eine Zuwiderhandlung sicherlich nicht einfach zu ahnden sein.
Quelle: Cemaphore 46 (März 2019)