Auf der Notfallspur stehenbleiben, um einen Anruf zu tätigen, etwas aus dem Kofferraum zu holen oder gar zu urinieren? Ungefähr ein Drittel der Fahrzeugführer bestätigt, schon auf der Notfallspur einer Autobahn angehalten zu haben. Die meisten unter ihnen aus Gründen technischer Probleme (Reifenpanne oder Unfall) – aber viele bestätigen auch, aus einem vollkommen ungerechtfertigten Grund dort angehalten zu haben.
Dabei handelt es sich um ein Verhalten, das nicht nur verboten ist, sondern zusätzlich äußerst gefährlich. Auf der Notfallspur anzuhalten oder gar zu fahren ist strengstens untersagt. Strengstens verboten ist ebenfalls, sich im Falle eines Staus an der Autobahnausfahrt auf der Notfallspur einzureihen.
Die Straßenverkehrsordnung
Die Straßenverkehrsordnung bestimmt, dass das Befahren der Notfallspur verboten ist. Es gibt bestimmte Ausnahmen für Einsatzfahrzeuge, die in einem dringenden Auftrag unterwegs sind, sowie im Fall von Verkehrsbehinderungen aufgrund von Unfällen für Personen oder Dienste, die von der Staatsanwaltschaft, der Polizei oder Abschleppdiensten angefordert werden, um sich zum Unfallort zu begeben.
Für alle anderen Fahrer darf die Notfallspur ausschließlich zum Anhalten im Fall einer Panne oder eines Unfalls benutzt werden. Bestimmte Fälle höherer Gewalt, wie z. B. ein Fahrer, der sich am Steuer unwohl fühlt, können ebenfalls ein Anhalten rechtfertigen.
Es ist mit Risiken verbunden
Ein Anhalten auf der Notfallspur ist keineswegs ungefährlich. Das Risiko, von einem Fahrzeug mit 120 km/h erfasst zu werden, ist extrem hoch. Im Fall einer Panne ist daher dringend davon abzuraten, auf dieser Spur Reparaturarbeiten am Fahrzeug durchzuführen. Selbst das Wechseln eines Reifens kann auf der Notfallspur sehr gefährlich sein. Somit sollte im Fall einer Reifenpanne besser ein Rastplatz oder eine Ausfahrt angesteuert werden – und der Reifen in Sicherheit gewechselt werden. Ist dies nicht möglich, muss die Nummer 101 gewählt werden, um einen zugelassenen Pannendienst zu rufen, der auf solche Bedingungen vorbereitet ist und über ein geeignetes Fahrzeug verfügt.
Durch ein Blockieren der Fahrspur kann es außerdem zu einer Behinderung von Rettungsdiensten kommen, einen Unfall so schnell wie möglich zu erreichen – was wiederum schwerwiegende Folgen für die Opfer bedeuten kann.
Quelle: AWSR Newsletter im Februar 2026


