Am 23. Januar hob das Verfassungsgericht das Gesetz vom 30. März 2018 zur „Einführung eines Mobilitätsgeldes“ – besser bekannt als „Cash for cars“ – auf. Auf Grundlage dieses Gesetzes konnte man einen Dienstwagen gegen einen Geldbetrag umtauschen, der von Steuern und Sozialbeiträgen befreit war. Der Verfassungshof urteilte, dass „bestimmte Aspekte der konkreten Umsetzung des Gesetzes Probleme bezüglich der verfassungsrechtlichen Grundsätze der Gleichheit und Nichtdiskriminierung aufwerfen“. Falls vorher keine neuen Bestimmungen in Kraft treten, bleibt „Cash for cars“ aber bis spätestens Ende 2020 wirksam.
Nach CSC-Info 5. März 2020