Stellen Sie sich eine Unfallszenerie vor: Auf der Autobahn sind 2 Fahrzeuge aufeinandergeprallt – der Unfallort ist nicht gesichert worden, kein Warndreieck aufgestellt. Ein weiterer Autofahrer trifft auf die Unfallstelle, erkennt die Situation zu spät und fährt auf eines der verunfallten Fahrzeuge auf oder – schlimmer noch – erfasst Personen, die aus einem der Fahrzeuge ausgestiegen sind … das nennt man einen Folgeunfall.
In der Wallonie kommt es in jedem Jahr zu durchschnittlich 32 Folgeunfällen, bei denen 57 Personen verletzt oder getötet werden.
Durch einen Unfall kann es zu einem weiteren Unfall kommen. Dies kann vermieden werden.
Ein Großteil dieser Folgeunfälle könnte vermieden werden, wenn die Personen vor Ort sich richtig verhalten würden, insbesondere in Sachen Sichtbarkeit:
Ist es zu einem Unfall gekommen, so schalten Sie immer die Warnblinkanlage Ihres Fahrzeugs ein und stellen das Warndreieck auf! Auf einer gewöhnlichen Straße muss es 30 m von der Unfallstelle entfernt stehen, auf der Autobahn sind es 100 m.
Tunlichst zu unterlassen ist dagegen Folgendes:
Eventuelle Verletzte dürfen auf keinen Fall bewegt werden – es sei denn, um sie aus einer Gefahrenzone zu retten.
Geben Sie einem Verletzten weder zu Essen noch zu Trinken, auch nicht, wenn er danach verlangt.
Machen Sie weder Fotos noch Videos des Unfalls.
Auch als Passant gilt es, weder Fotos noch Videos eines Unfalls in den sozialen Medien zu verbreiten. Zusätzlich zu dem Risiko der Ablenkung hinter dem Steuer, der Entstehung von „Neugierigen-Staus“ und der Behinderung der Arbeit von Rettungskräften und Polizei – wozu diese Unart führt – kann es dadurch ebenfalls zu dramatischen Folgen für das Umfeld der Opfer kommen. Tatsächlich kann es äußerst traumatisierend sein, ein Foto des verunfallten Wagens eines Angehörigen in den sozialen Medien zu entdecken …
Quelle: AWSR Newsletter im Februar 2026


