Im Herbst und Winter sind in der Wallonie zwar deutlich weniger Radfahrer und Rollerfahrer unterwegs, aber für diejenigen, die weiterhin aktiv sind, ist die Sichtbarkeit ein wichtiger Sicherheitsfaktor.
Bei Einbruch der Dunkelheit und bis zum Tagesanbruch sowie unter allen Umständen, unter denen eine Sichtweite von etwa 200 Metern nicht mehr gewährleistet ist, muss ihr Fahrrad oder Roller mit einem weißen oder gelben Licht vorne und einem roten Licht hinten ausgestattet sein, das entweder dauerhaft leuchtet oder blinkt und nicht blendet.
Neonfarbene Westen, Armbinden oder reflektierende Streifen sind Accessoires, die bei schlechten Lichtverhältnissen alles verändern können.
Tatsächlich ist ein Radfahrer, Rollerfahrer oder Fußgänger in dunkler Kleidung im Scheinwerferlicht eines Autos nur aus einer Entfernung von 20 m sichtbar, gegenüber 50 m in heller Kleidung und bis zu 150 m mit reflektierenden Accessoires.
Quelle: AWSR


