Jedes Jahr werden Leben zerstört – durch alkoholisierte oder unter Drogeneinfluss stehende Autofahrer. Trotz dieser Tragödien wurde im Strafgesetzbuch weiterhin der Begriff “Verkehrsunfall” verwendet, der Umstände suggeriert, auf die man keinen Einfluss hat (“Pech”) und durch den strengere Strafen für dieses kriminelle Verhalten verhindert werden.
Ganz davon abgesehen, dass auch die Verstörung unbeachtet bleibt, die die Verwendung dieses Wortes “Unfall” auf die Familien der Opfer bewirkt, da sich in diesem Begriff weder eine echte Verurteilung dieses schließlich unentschuldbaren Verhaltens seitens der Gesellschaft erkennen lässt noch eine Anerkennung auch der Familien als Opfer. Im vergangenen Jahr war es der engagierten Abgeordneten Vanessa Matz (Malmedy) bereits gelungen, den Totschlag im Straßenverkehr in die Mehrheitsvereinbarung der neuen Regierung aufzunehmen. Sie schlug sogar vor, in bestimmten Fällen noch strenger vorzugehen durch die Erhöhung der Strafe auf Stufe 4, d. h. eine Freiheitsstrafe von 5 bis maximal 10 Jahren.
„Wir haben es hier zu tun mit einer Straftat mit schwerwiegenden Folgen: dem Verlust eines Menschenlebens. Dennoch kann der Richter weiterhin von Fall zu Fall entscheiden, mildernde Umstände berücksichtigen und die Strafe auf Stufe 3 (3 bis 5 Jahre) oder 2 (6 Monate bis 3 Jahre) herabsetzen oder auch alternative Strafen vorsehen – wie Abstinenz und Überwachung in Bezug auf Drogen/Alkohol, Fahrunterricht oder Fahrverbot.“
Um den Druck auf den Föderalstaat zu erhöhen, war im Jahr zuvor eine Bürgerinitiative zur Aufnahme des Tatbestands des fahrlässigen Totschlags in das Strafgesetzbuch gestartet worden – durch Nathalie Motte und Rinaldo Pontello, die im Jahr 2023 ihre Tochter Romane († 24) verloren hatten, als diese von einem betrunkenen Kleinbusfahrer angefahren und getötet worden war. Sie äußerten sich dazu wie folgt:
„Unsere Gesellschaft muss damit aufhören, nachsichtig mit denen zu sein, die sich dafür entscheiden, ihr Fahrzeug als Waffe auf der Straße einzusetzen. Wenn er oder sie – unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol – tötet, handelt es sich nicht um ein Vergehen, sondern um Totschlag, der strenger bestraft werden muss.“
Das (endlich) geänderte Strafgesetzbuch
Dank eines Gesetzesentwurfs der Justizministerin Annelies Verlinden, der kurz vor den Sommerferien verabschiedet wurde, wird der Begriff „Tötungsdelikt im Straßenverkehr“ in das Strafgesetzbuch aufgenommen, sodass ab 2026 härtere Strafen gegen Fahrer verhängt werden können, die unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Substanzen Unfälle verursachen, sowie gegen Wiederholungstäter, die ohne Führerschein fahren oder eine rote Ampel überfahren. Ihre Strafe könnte dann von 5 auf 10 Jahre Gefängnis steigen.
Natürlich reicht diese Anpassung des Strafgesetzbuches allein nicht aus, um die Sicherheit im Straßenverkehr drastisch zu erhöhen. Weitere Maßnahmen sind erforderlich – wie die Einführung eines Punktesystems, häufigere Kontrollen und eine verkehrsberuhigende Straßeninfrastruktur. Dennoch begrüßt der Wallonische Fahrradfahrerverband Avello diese wesentliche Änderung unseres Strafgesetzbuches, die auf eine bereits in Frankreich, den Niederlanden und im Vereinigten Königreich vorgenommene Änderung folgt.
MAG Avello 01/25


