Bin Ich als E-Bike-Fahrer zum Tragen eines Fahrradhelms verpflichtet?
- Ja
- Ja, aber nur außerhalb geschlossener Ortschaften.
- Nein, aber es wird dringend dazu geraten.
Richtige Antwort: 3
Erläuterung:
Für Radfahrer ist das Tragen eines Fahrradhelms keine Pflicht, aber es wird dringend dazu geraten – ganz sicher, wenn man mit einem E-Bike unterwegs ist. Denn immerhin zieht sich ein Drittel aller Radfahrer bei Unfällen oder Stürzen Kopf- bzw. Hirnschäden zu. Ist man jedoch mit einem sogenannten Speedpedelec unterwegs (kann bis zu 45 km/h schnell fahren), sind das Tragen eines Helms und der Abschluss einer Unfallversicherung Pflicht.
Quelle: © Vlaamse Stichting Verkeerskunde