Eine Studie der VUB zeigt, dass Fahrzeuge einen größeren Abstand zwischen sich und dem zu überholenden Fahrradfahrer lassen, wenn dieser mit einem Kind unterwegs ist. Dies ist besonders deutlich während der morgendlichen Hauptverkehrszeit.
Auf demselben Parkplatz in Brüssel maßen die VUB-Forscher die durchschnittlichen seitlichen Überholabstände 19 Mal – in drei verschiedenen Varianten:
Radfahrer ohne Kind: 1,17 m;
Radfahrer mit Kind in einem Anhänger: 1,28 m;
Radfahrer mit Kind auf einem hinten angebrachten Fahrradsitz: 1,30 m.
Ein Radfahrer allein hingegen wurde während der morgendlichen Hauptverkehrszeit mit einem Abstand von nur durchschnittlich 97 cm von Kraftfahrzeugen überholt. Ob der Fahrradweg ausgewiesen oder empfohlen ist, machte bei den in der Studie beobachteten Überholvorgängen keinen spürbaren Unterschied.
Diese – unter einem Meter liegenden und in Belgien verbotenen – Überholvorgänge gehören zu den gefährlichsten und machen 25 % der hier beobachteten Überholvorgänge aus. Häufiger treten sie auf, wenn der Fahrradfahrer ohne Kind unterwegs ist (35,3 %) – mit Kind sind es weniger (21,8 %).
Für die Forscher sind diese neuesten Ergebnisse besorgniserregend – und sie plädieren für größere Anstrengungen zur Bewusstseinsbildung bei den Fahrern und für verstärkte Polizeikontrollen. Einigen Polizeikräften im Ausland gelingt dies – somit sollte es in Belgien nicht unmöglich sein. Die Forscher von VUB schlagen außerdem vor, in naher Zukunft zu testen, ob das Zubehör allein (Anhänger oder Sitz) – ohne Kind darin – die gleichen Auswirkungen hätte wie die hier beobachteten.
QUELLE: “The impact of a child bike seat and trailer on the objective overtaking behaviour of motorized vehicles passing cyclists”, Transportation Research Part F: Traffic Psychology and Behaviour, Volume 75, November 2020, pp. 55-65.
GRACQ MAG 39 Winter 2020