Winter, das bedeutet weniger Licht – und das wiederum bedeutet weniger Sichtbarkeit – für die Radfahrer – und damit ein viel höheres Risiko für einen Unfall in Beteiligung mit einem anderen Fahrzeug. Bevorzugen Sie daher beim Fahrradfahren helle Kleidung, die für andere Verkehrsteilnehmer viel besser sichtbar ist – und sparen Sie nicht bei der Verwendung reflektierender Elemente (fluoreszierende Weste, Taschenabdeckung, Armbinde, Gamaschen usw.).
Zur Erinnerung – die vorgeschriebene Ausrüstung für die Sichtbarkeit besteht aus: Retroreflektoren an verschiedenen Stellen des Fahrrads sowie einem weißen oder gelben Licht vorn und einem roten Licht hinten – bei Nacht oder wenn die Sichtweite weniger als 200 m beträgt. Denn ein beleuchteter Radfahrer ist ein geschützter Radfahrer!
Die oben genannte Ausstattung ist da, um gesehen zu werden – aber nicht zum Sehen! Vorn am Fahrrad sollten ebenfalls leistungsfähige LED-Lampen angebracht sein, damit man den Weg vor sich gut sehen kann …
WaCyNews 22 – 01/21