„Fatbike“ – ein Wort, das man immer öfter hört, aber selten in positivem Zusammenhang. Dabei sind Fatbikes – die echten – eigentlich nichts anderes als Fahrräder – genau wie Lastenräder, Liegeräder, Dreiräder und Longtails. Oft sind sie mit Elektroantrieb – wie E-Bikes –, breiten Reifen und einem Sattel für zwei Personen ausgestattet. Die steigende Zahl der in Belgien genutzten Fatbikes zeugt von einer Diversifizierung der aktiven Mobilität und regt gleichzeitig neue Zielgruppen zum Radfahren an.
Problematisch dagegen sind Fatbikes, wenn sie weitaus leistungsstärker – und somit illegal – sind. Leider überschreiten viele der auf unseren Straßen verkehrenden Fatbike-Modelle die zulässigen Grenzen und sind in Wirklichkeit als Fahrräder getarnte Mopeds, an die sie aufgrund ihres Designs sowieso stark erinnern. Diese hohe Anzahl nicht zugelassener – weil sie die gesetzlichen Kriterien für E-Bikes nicht erfüllen – Modelle birgt erhebliche sicherheitstechnische und rechtliche Risiken.
Ein Elektro-Fatbike gilt rechtlich ausschließlich dann als Fahrrad mit elektrischer Unterstützung (E-Bike) und bleibt somit ein Fahrrad, unter der Bedingung, dass:
- der Elektroantrieb sich
– erst dazu schaltet, wenn auch in die Pedalen getreten wird (oder bei einer Geschwindigkeit unter 6 km/h),
– automatisch abschaltet bei einer Geschwindigkeit über 25 km/h; - die (durchschnittliche) Leistung des Fahrrads in etwa 250 Watt beträgt.
Vorteile dieser Fatbikes – rechtlich als „Fahrräder“ verstanden:
- Attraktivität – auch für jene Nutzer, die ansonsten eher zu Mopeds und Elektrorollern tendieren,
- Mitnahme eines weiteren Erwachsenen lässt sich einfacher gestalten (als auf einem klassischen Fahrrad),
- lassen sich auf verschiedenstem Bodenbelag fahren (und in der Stadt bilden die Schienen der Tram keine Stolperfalle mehr),
- deutlich weniger Luftverschmutzung und Lärmbelästigung als durch ein Motorrad oder ein Auto,
- veranlassen zu mehr körperliche Betätigung als Autofahren oder die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel,
- zu einem günstigeren Preis erhältlich als so manches „High End“-E-Bike.
Risiken durch nicht konforme Fatbikes
In Frankreich sind laut dem Verband der Sport- und Fahrradunternehmen „94 % der erfassten nicht konformen E-Bikes Fatbikes, 96 % der verkauften Fatbikes sind nicht konform“. Auch bei uns ist ein Großteil der im Verkehr befindlichen Fatbikes ausgestattet mit:
- der Möglichkeit eines eigenständigen Antriebs zum Erreichen von Geschwindigkeiten über 6 km/h,
- einem zu leistungsstarken Motor (deutlich über 250 Watt),
- einer Vorrichtung, um mit Unterstützung schneller als 25 km/h fahren zu können.
Entsprechende Fatbikes fallen somit de facto in die Kategorie der Mopeds (A, B oder P) und werden zudem ohne Versicherungsschutz genutzt – ein rechtliches und finanzielles Risiko im Falle eines Unfalls, nicht nur für die Nutzer selbst, sondern auch für andere Verkehrsteilnehmer …
Fatbikes sollten durch eine Konformitätsbescheinigung im Rahmen einer Kfz-Versicherung vom Typ „Moped“ abgedeckt sein. Zudem sollten sie weder ohne Führerschein der Klasse AM noch von Personen unter 16 Jahren oder ohne Helm genutzt werden dürfen. Wäre all dies nicht der Fall, begingen diese Nutzer einen Verstoß.
Geschwindigkeit + junge (unerfahrene) Fahrer = erhöhtes Risiko
In den Niederlanden ergab eine im vergangenen Jahr unter 892 jungen Fatbike-Fans durchgeführte Umfrage, „dass etwa ein Viertel von ihnen schneller als mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit fährt“. Dies bleibt nicht ohne Folgen für die Verkehrssicherheit. Die niederländischen Daten zeigen einen Anstieg schwerer Unfälle mit Fatbikes, vor allem bei jungen Leuten.
Maßnahmen, die den Rahmen sprengen
Da es rechtlich nicht möglich ist, ein illegales Fatbike von einem legalen zu unterscheiden, erwägen die Niederlande, Sicherheitsmaßnahmen einzuführen, die für alle Jugendlichen gelten, die ein E-Bike nutzen. Dazu gehört eine Helmpflicht für unter 18-Jährige.
Illegale Fatbikes aus dem Verkehr ziehen
Um diese aus dem Verkehr zu ziehen, bedarf es einer koordinierten Strategie aus Polizeikontrollen, Steuerung der Hersteller und Sensibilisierung der Nutzer.
- Polizeikontrollen verstärken
Avello und der Fietsersbond fordern für Belgien:
- technische Kontrollmittel für die Polizei – wie in den Niederlanden, wo im Jahr 2024 10.500 Fatbikes beschlagnahmt wurden,
- eine verstärkte Zusammenarbeit mit den Staatsanwaltschaften zwecks Ahndung von Verstößen,
- eine Verschärfung der Einfuhrkontrollen (Zoll).
- Hersteller in die Verantwortung nehmen
Es ist problemlos möglich, ein Fatbike, das rechtlich als Fahrrad eingestuft ist, durch ein im Internet frei erhältliches Kit (das an sich völlig legal ist) oder sogar durch eine einfache App auf dem Smartphone zu entdrosseln. Jeder Hersteller, der Zugang zum europäischen Markt hat, muss dafür sorgen, dass eine solche Entdrosselung seiner Fahrräder durch jegliche Vorrichtung unmöglich ist. Diese Diskussion muss auf Ebene der europäischen Behörden geführt werden. - Die Händler miteinbeziehen
Verkäufer von E-Bikes müssen ihre Kunden klar und deutlich über Folgendes informieren:
- Unterschied zwischen einem Fahrrad mit Hilfsmotor und einem Moped,
- die gesetzlichen Auflagen (Versicherung, Mindestalter, Ausrüstung) für Mopeds,
- die Risiken im Fall der Nichteinhaltung der Vorschriften.
- Die Jugend (und ihre Eltern) sensibilisieren
Sowohl viele Jugendliche als auch ihre Eltern sind sich nicht darüber im Klaren, wenn das Fatbike, das sie glauben zu kaufen, tatsächlich ein Moped bzw. Speed-Pedelec ist. Sensibilisierung wäre wichtig, damit man
- sich vor jedem Kauf vergewissert, dass das E-Bike den Vorschriften entspricht,
- sich vor irreführender Werbung und attraktiven Preisen in Acht nimmt.
Von den Behörden, der Fahrradindustrie oder einer Verbraucherorganisation könnte – als eine Möglichkeit zur Unterstützung der Käufer – diesen eine Liste „vertrauenswürdiger“ Fatbike-Marken zur Verfügung gestellt werden.
- Einbindung in die allgemeine Fahrradpolitik
Um ein sicheres und harmonisches Miteinander zu erreichen, fordern Avello und der Fietsersbond für Belgien:
- Ausbau und Verbesserung der Fahrradinfrastruktur,
- Klärung (bzw. Änderung) der Vorschriften für jeden Fahrzeugtyp,
- Information und Schulung der Nutzer, insbesondere der jungen Leute, sowie deren Sensibilisierung für die richtige Nutzung.
Schlussfolgerung
Eigentlich bietet sich – durch die zulässigen Fatbikes – eine Möglichkeit zum weiteren Ausbau der aktiven Mobilität und dafür, das Radfahren für neue Zielgruppen zugänglich zu machen. Durch diese „unbegrenzten“ Versionen von Fatbikes jedoch ergibt sich ein erhebliches Risiko für die Sicherheit und das Miteinander auf unseren Straßen. Um die Nutzung von Fatbikes zu regeln und Unfällen vorzubeugen, ist ein koordiniertes Vorgehen von Polizei, Behörden, Händlern und Herstellern daher unerlässlich.
nach MAG AVELLO 02/2026


