Unter welchen Umständen sind Sie nach einem Unfall verpflichtet, die Polizei zu verständigen?
- Wenn ein großer Schaden entstanden ist
- Immer
- Wenn es Verletzte gibt
Richtige Antwort: 3
Erläuterung:
Kommt es zu einem Unfall mit Personenschaden, sind Sie verpflichtet, die Polizei zu verständigen. Sinnvoll ist das ebenfalls im Fall von großem Sachschaden. Hält sich Letzterer in Grenzen und niemand wurde verletzt, so reicht es aus, den Unfall zu dokumentieren bzw. das Formular „Europäischer Unfallbericht“ auszufüllen und die Angelegenheit der Versicherung zu übergeben.
Quelle: Vlaamse Stichting Verkeerskunde