Darf ein Fahrradlicht blinken?
- Ja, das ist vorn und hinten erlaubt.
- Ja, aber nur vorn.
- Nein
Richtige Antwort: 1
Erläuterung
Radfahrer müssen vorn und hinten mit einem Licht ausgestattet sein und es benutzen, wenn sie im Dunkeln fahren oder aus anderen Gründen aus 200 m Entfernung nicht mehr zu sehen sind. Vorn muss das Licht weiß oder gelb sein, hinten rot. Ob es durchgehend leuchtet oder ein blinkendes Licht ist, das ist nicht wichtig, aber es muss nachts bei klarem Wetter aus einer Entfernung von mindestens 100 m sichtbar sein – ohne zu blenden.
Quelle: Vlaamse Stichting Verkeerskunde