Darf man mit einem Speedpedelec in eine mit diesem Verkehrsschild gekennzeichnete Straße einbiegen?
- Nein, dies ist nur mit dem Fahrrad oder E-Roller erlaubt.
- Ja, sofern man dort wohnt, dort jemanden besucht oder etwas dorthin liefert.
Richtige Antwort: 2
Erläuterung:
Mit einem Speedpedelec darf man eine mit dem Verkehrsschild „Außer Ortsverkehr“ gekennzeichnete Straße nur befahren, wenn man dort wohnt, jemanden dort besucht oder etwas dorthin liefert … Mit einem Fahrrad oder E-Roller hingegen darf man eine solche Straße sehr wohl ohne Einschränkung nutzen.
Quelle: © Vlaamse Stichting Verkeerskunde