Dürfen Sie als Radfahrer in diesen Weg einbiegen?
- Ja
- Nein
- Ja, aber nur, um in meine Wohnung zu gelangen.
Richtige Antwort: 2.
Erläuterung:
Das Verkehrsschild verbietet den Zugang für alle Fahrzeugführer, also auch für Radfahrer. Nur, wenn dieses Schild durch ein Schild „außer Ortsverkehr“ ergänzt wird, darf man den Weg als Radfahrer nutzen, und dies sogar, wenn man gar nicht ortsansässig ist.
Quelle: © Vlaamse Stichting Verkeerskunde