Wann gilt ein Standard-30er-Zone-Verkehrsschild an Schulen?
- Nur an Schultagen zwischen 8 und 16 Uhr
- Immer
- An Werktagen zwischen 8 und 9 sowie zwischen 15 und 16 Uhr
Richtige Antwort: 2
Erläuterung:
Eine 30er-Zone im Schulumfeld kann permanent oder zeitweilig eingerichtet sein. Wird die 30er-Zone durch ein Standardverkehrsschild angezeigt, gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung permanent, also auch außerhalb der Schulzeiten, während der Ferien und an den Wochenenden – sofern nichts anderes vermerkt ist.
Quelle: © Vlaamse Stichting Verkeerskunde