Dieses Lastenfahrrad fährt in einer für Radfahrer in beide Richtungen zugänglichen Einbahnstraße. Darf der Führer des Lastenfahrrades die Einbahnstraße auch in entgegengesetzter Richtung nutzen?
Erläuterung:
Im Gegensatz zu einem normalen Fahrrad gilt ein Lastenfahrrad nicht als „Zweirad“, sondern als „Dreirad“, so dass man die Straße mit einem Lastenfahrrad nicht in entgegengesetzter Richtung nutzen darf.
https://www.veiligverkeer.be/quiz/week-11/?answer=3